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Darf die Vorladung von Zeugen verhindert werden?
21.11.2008 Der sächsische Verfassungsgerichtshof befasst sich heute erneut mit dem vermeintlichen Sachsen-Sumpf. Den Richtern liegt eine Klage von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses vor, die ihre Minderheitsrechte in dem Gremium verletzt sahen, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.

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Die als "Sachsen-Sumpf" bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen weitgehend eingestellt.

(ddp)


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