Technische Mängel am Bike können für Fahrer und Sozius schnell lebensgefährlich werden, genauso wie unsachgemäße Umbauten. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt ein Gebraucht-Gutachten von einem Sachverständigen erstellen. "Gerade wenn das Angebot besonders verlockend ist, ist ein ausführlicher Mängelcheck notwendig", sagt Günther Schmid, Fahrzeugexperte beim TÜV Süd.
Fahrzeugtyp, Preis und Ausstattung stimmen? Dann geht es zur Probefahrt. Bei der sollte man darauf achten, dass der Motor beim Start kalt ist. Nur dann kann man Geräusche wie das Mahlen von Lagern oder Rasseln der Steuerkette gut hören. Springt die Maschine einwandfrei an? Der Motor sollte auch nach dem Kaltstart rund und ruhig laufen. Zu diesem Zeitpunkt die Beleuchtung prüfen und schauen, ob die Bowdenzüge alle leichtgängig sind. Bei abgeschaltetem Motor: Gang einlegen, Kupplung ziehen und das Motorrad schieben. So lässt sich überprüfen, ob die Kupplung richtig trennt.
Ist der Motor warm, unbedingt im Stand schauen, ob er sich ohne Aussetzer hochdrehen lässt. Beim Viertakter auf bläulichen Rauch aus dem Auspuff und auf den Geruch nach verbranntem Öl achten. Das kann auf verschlissene Kolbenringe hinweisen. Zudem den Ölstand kontrollieren und schauen, dass die gesamte Antriebseinheit trocken ist. Bei Wasserkühlung: Deckel vom Ölnachfüllstutzen genau ansehen. Sind weiße Ablagerungen zu sehen, könnte Kühlwasser durch Haarrisse ins Motoröl gelangt sein. Ebenfalls trocken sollte der Tank sein. "Ein besonderes Augenmerk sollte man Falzen schenken und den Tank von innen auf Korrosion überprüfen", nennt Schmid die nächsten Prüfpositionen.
Der Kettensatz birgt mit das größte Verschleißrisiko beim Motorrad. Deswegen unbedingt die Kette, die Ritzel und Räder auf Abnutzung und Beschädigungen kontrollieren. Ist die Kette gut gepflegt? Ist sie verrostet oder schlackert, weist das auf allzu lockeren Umgang des Vorbesitzers mit der Kraftübertragung hin. Besitzt das Bike einen Kardanantrieb, empfiehlt es sich, die Welle außen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Während der Probefahrt heißt es hinzuhören. Geräusche beim Lastwechsel weisen auf bald nötigen Austausch hin. Das ist sehr kostspielig. Die Welle lässt sich aber auch im Stand prüfen. "Dazu das Hinterrad mit der Hand drehen. Spürt man dabei ein leichtes Spiel, ist alles in Ordnung. Wenn es knackt und kracht - Finger weg", warnt Manfred Wecking, und der Motorrad-Experte beim TÜV-Rheinland nennt gleich die nächsten Prüfpositionen.
"Bei der Lenkung muss man darauf achten, dass die Anschläge nicht beschädigt sind. Außerdem sollte sie leichtgängig sein, kein Spiel haben und sogar bei starkem Eintauchen nicht knacken", erläutert Wecking. Tauchten solche Mängel auf, sei das Lenkkopflager defekt. Bei den Federbeinen auf undichte Stellen schauen. Außerdem dürften beim Ein- und Austauchen keine Gurgelgeräusche zu hören sein. Wippe das Heck nach, hapere es eventuell an der Dämpfung.
Haben die Bremsbeläge noch ausreichend Stärke? Zur Orientierung: Ein neuer Bremsbelag ist etwa fünf Millimeter dick. Bei rund zwei Millimetern oder wenn die Verschleißgrenze erreicht ist, muss gewechselt werden. Die Bremsscheiben müssen ausreichend stark sein und dürfen keine Riefen oder Risse haben, ebenso keine Verfärbungen. Die entstehen, wenn die Bremsen zu heiß geworden sind. Sie könnten verzogen sein.
Weiter geht die Prüfaktion mit Rad und Reifen. Sind die Felgenhörner verkratzt, verbeult oder gibt es sogar Abplatzungen, dann heißt es, Finger weg vom Angebot. Zudem: "Das Krad aufbocken, die Räder drehen und auf Höhen- sowie Seitenschlag achten", empfiehlt Wecking. Besonders aufmerksam sollte man die Reifen inspizieren. Schließlich stellten sie den Kontakt zur Straße her. Die Profiltiefe der Reifen muss noch bei mindestens 1,6 Millimetern (gesetzliche Mindesttiefe) liegen. Profil und Flanken der Reifen dürften keine Schnitte oder andere Beschädigungen aufweisen. Auch gelte bei bestimmten Bikes eine Reifenbindung des Herstellers für bestimmte Fabrikate.
"Biker basteln gern", schildert Wecking seine Erfahrungen. Deswegen sollte man ein Auge darauf haben, ob Sonderzubehör wie Lampen, Fußrasten, Lenkerumbauten, Stahlflexleitungen, Sitze & Co. sachgerecht verbaut wurden und in die Papiere eingetragen sind.
(ddp)
